Hecken gehören zu den ökologisch wertvollsten Biotopen der Kulturlandschaft und stellen Brennpunkte der Artenvielfalt dar – als Futterquelle und Lebensraum für Wildtiere, Insekten, Vögel und vieles mehr. Daher ist ihre naturschutzfachlich richtige Pflege besonders wichtig und wird sogar gefördert. Im Zeitraum vom 20.03. – 30.06.2023 können Landwirte beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten ein Förderantrag zur Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP, I88) stellen. Wichtig ist, dass sich der Antragsteller ein Erneuerungskonzept von einem zertifizierten Konzeptersteller erstellen lässt, sowie dass der gesetzlich geregelte Schnittzeitraum vom 01.10. - 28.02. eingehalten wird (laut §39 Bundesnaturschutzgesetzt). Im Oberallgäu übernehmen wir, der Landschaftspflegeverband Oberallgäu – Kempten e. V., die Konzepterstellung seit diesem Jahr. Werden alle Fördervoraussetzungen erfüllt, kann der Antragsteller mit der Pflege beginnen und bekommt 3,80€/m² erneuerter Hecke oder Feldgehölz. Aber bevor eine Hecke gepflegt werden kann, muss sie erst einmal gepflanzt werden – am besten mit autochthonen, einheimischen Gehölzen. Auch dies kann über ein KULAP-Programm gefördert werden. Die gute Zusammenarbeit mit den Landwirten, der Unteren Naturschutzbehörde vom Landratsamt Oberallgäu und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten ist besonders wertvoll. Sich auszutauschen, Wissen weiterzugeben und zusammen zu arbeiten ist der Schlüssel zum Erfolg!
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